Unseren selbst gemachten Eierlikör wird es zukünftig auf Bestellung geben, da das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingehalten werden muss. Das bedeutet, Alkohol kann nicht frei zugänglich im Laden angeboten werden.
Unter 14 Jahren ist Alkohol tabu, ab 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt. Für die Altersstufen dazwischen gelten verschiedene Regelungen.
Bei Interesse bitte einfach vorher anrufen und vorbestellen